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12.01.2023

Umsatzsteuer im Verleih

Kelly Sikkemo unsplash

Seit 1. Januar 2023 ist der Kreisjugendring Umsatzsteuerpflichtig.
Das bedeutet das wir in Zukunft  zusätzlichen zu den Preisen im Verleih noch 19% Umsatzsteuer verlangen müssen .
Für anerkannte Träger der Jugendhilfe, wie zum Beispiel die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die das Material zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll nutzten, ist das dann steuerbefreit. Wenn diese unser Material aber für andere Zwecke nutzen müssen wir leider Umsatzsteuer verlangen.
Für die Praxis bedeutet dies, dass in Zukunft eine Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht auszufüllen und unterschreiben ist.