Richtlinie A - Jugendleiteraus-und fortbildung
Die Teilnahme an einer überfachlichen Jugendleiterausbildung soll die ehrenamtlichen Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, sich aus- und fortzubilden, um so die Jugendarbeit zu fördern und zu verbessern. Hierdurch soll ihr Engagement gefördert werden, entsprechende Angebote wahrzunehmen.
Fördervoraussetzungen
- Der Antragsteller muss die Teilnahmegebühren ganz oder teilweise übernommen haben.
- In der Jugendleiterausbildung dürfen verbandsspezifische Themen 1/3 der Arbeitszeit nicht überschreiten.
- Die Inhalte der förderfähigen Maßnahmen sollen geeignet sein, die Mitarbeiter*innen in einem umfassenden und allgemeinen Sinn, auf ihre Aufgaben in
der Jugendarbeit vorzubereiten und weiterzubilden.
Zuwendungen können beantragt werden für:
- 1-Tages-Maßnahmen (wenigstens sechs Arbeitsstunden)
- Mehrtagesmaßnahmen mit durchschnittlich 6-Stunden-Programm, jedoch nicht länger als 14 Tage
- Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Abende mit je 2 Stunden stattfinden.
- Die Teilnehmenden müssen ehrenamtlich in einer Jugendorganisationen im Landkreis tätig sein.
- Es gilt ein Mindestalter von 15 Jahren mit der Möglichkeit außerdem bis zu 30 % der Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme noch 14 Jahre alt sind, gefördert zu bekommen.
Umfang der Förderung
Förderfähige Kosten sind:
- Teilnahmegebühren
- Fahrtkosten, soweit sie nicht vom Veranstalter erstattet werden
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 220,00 € pro Teilnehmer*in.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Die Ausschreibung bzw. Einladung
- Programm der Maßnahme
- Eine Teilnahmebestätigung
