Richtlinie A - Jugendleiteraus-und fortbildung

Die Teilnahme an einer überfachlichen Jugendleiterausbildung soll die ehrenamtlichen Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, sich aus- und fortzubilden, um so die Jugendarbeit zu fördern und zu verbessern. Hierdurch soll ihr Engagement gefördert werden, entsprechende Angebote wahrzunehmen.

7 Personen bei einem Gruppenpädagogischen Spiel

Fördervoraussetzungen

  • Der Antragsteller muss die Teilnahmegebühren ganz oder teilweise übernommen haben.
  • In der Jugendleiterausbildung dürfen verbandsspezifische Themen 1/3 der Arbeitszeit nicht überschreiten.
  • Die Inhalte der förderfähigen Maßnahmen sollen geeignet sein, die Mitarbeiter*innen in einem umfassenden und allgemeinen Sinn, auf ihre Aufgaben in
    der Jugendarbeit vorzubereiten und weiterzubilden.

Zuwendungen können beantragt werden für:

  • 1-Tages-Maßnahmen (wenigstens sechs Arbeitsstunden)
  • Mehrtagesmaßnahmen mit durchschnittlich 6-Stunden-Programm, jedoch nicht länger als 14 Tage
  • Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Abende mit je 2 Stunden stattfinden.
  • Die Teilnehmenden müssen ehrenamtlich in einer Jugendorganisationen im Landkreis tätig sein.
  • Es gilt ein Mindestalter von 15 Jahren mit der Möglichkeit außerdem bis zu 30 % der Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme noch 14 Jahre alt sind, gefördert zu bekommen.

Umfang der Förderung

Förderfähige Kosten sind:

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrtkosten, soweit sie nicht vom Veranstalter erstattet werden

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 220,00 € pro Teilnehmer*in.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • Die Ausschreibung bzw. Einladung
  • Programm der Maßnahme
  • Eine Teilnahmebestätigung