Sondermittel: besondere Projekte & Aktivitäten

Die Förderung soll Projekte und Aktivitäten ermöglichen bzw. initiieren die einen einmaligen oder innovativen Charakter haben.
Anleitungen und Hilfen durch den Kreisjugendring Ansbach sind möglich!

Fördervoraussetzungen

  • Es kann alles gefördert werden, außer Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreises gefördert werden oder gefördert werden können, sowie die alltägliche Gruppen- und Verbandsarbeit.

Umfang der Förderung

  • Honorare für externe Referenten
  • Fahrtkosten
  • Raummieten
  • Unterkunft u. Verpflegung für Mehrtagesmaßnahmen
  • Arbeits- und Hilfsmittel

Höhe der Förderung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung eines Höchstbetrages von 2.200,00 € je Antragsteller und Jahr.


Den Anträgen sind beizufügen:

  • Bericht über den tatsächlichen Ablauf (Inhalt, Ziel, Dauer)
  • Ausschreibungen, Zeitungsberichte (wenn vorhanden)
  • Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Teilnehmerzahl
  • Reflektion des Projekts/der Aktivität