Sondermittel: besondere Projekte & Aktivitäten
Die Förderung soll Projekte und Aktivitäten ermöglichen bzw. initiieren die einen einmaligen oder innovativen Charakter haben.
Anleitungen und Hilfen durch den Kreisjugendring Ansbach sind möglich!
Fördervoraussetzungen
- Es kann alles gefördert werden, außer Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreises gefördert werden oder gefördert werden können, sowie die alltägliche Gruppen- und Verbandsarbeit.
Umfang der Förderung
- Honorare für externe Referenten
- Fahrtkosten
- Raummieten
- Unterkunft u. Verpflegung für Mehrtagesmaßnahmen
- Arbeits- und Hilfsmittel
Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung eines Höchstbetrages von 2.200,00 € je Antragsteller und Jahr.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Bericht über den tatsächlichen Ablauf (Inhalt, Ziel, Dauer)
- Ausschreibungen, Zeitungsberichte (wenn vorhanden)
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- Teilnehmerzahl
- Reflektion des Projekts/der Aktivität
