Richtlinie B - Durchführung einer Jugendleiteraus-und fortbildung

Ziel der Förderung von Jugendleiteraus- und fortbildungen ist es, die im Kreisjugendring Ansbach zusammengeschlossenen Jugendorganisationen zu unterstützen, Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzubilden.

7 Personen bei einem Gruppenpädagogischen Spiel

Fördervoraussetzungen

Jugendleiteraus- bzw. –fortbildung im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn

  • die Teilnehmer*innen ehrenamtlich in einer Jugendorganisation im Landkreis tätig sind,
  • je angefangene 15 Teilnehmer wenigstens ein Referent oder verantwortlicher Mitarbeiter zur Verfügung steht,
  • der Anteil an verbandsspezifischen Themen 1/3 der Arbeitszeit nicht überschreitet,
  • die Teilnehmer*innen mindestens 15 Jahre alt sind. Außerdem können bis zu 30 % der Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme noch 14 Jahre
    alt sind, gefördert werden.

Dauer der Maßnahmen

  • 1-Tages-Maßnahmen (wenigstens sechs Arbeitsstunden)

  • Mehrtagesmaßnahmen mit durchschnittlich 6-Stunden-Programm, jedoch
    nicht länger als 14 Tage

  • Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Abende
    mit je 2 Stunden stattfinden.

Umfang der Förderung

Förderfähige Kosten sind:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Raummieten
  • Honorare und Referentenkosten für Externe
  • Arbeits- und Hilfsmittel

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 100% des Fehlbetrags, bis zu einem Höchstbetrag von 110,00 € pro Teilnehmer*in.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • die Ausschreibung bzw. Einladung
  • Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Teilnehmerliste gemäß Formblatt
  • eine Übersicht, aus der
    ▪ die Zielsetzung der Maßnahme
    ▪ der zeitliche Ablauf
    ▪ das jeweilige Arbeitsthema und die angewandten Methoden ersichtlich sind.