Richtlinie B - Durchführung einer Jugendleiteraus-und fortbildung
Ziel der Förderung von Jugendleiteraus- und fortbildungen ist es, die im Kreisjugendring Ansbach zusammengeschlossenen Jugendorganisationen zu unterstützen, Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzubilden.
Fördervoraussetzungen
Jugendleiteraus- bzw. –fortbildung im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn
- die Teilnehmer*innen ehrenamtlich in einer Jugendorganisation im Landkreis tätig sind,
- je angefangene 15 Teilnehmer wenigstens ein Referent oder verantwortlicher Mitarbeiter zur Verfügung steht,
- der Anteil an verbandsspezifischen Themen 1/3 der Arbeitszeit nicht überschreitet,
- die Teilnehmer*innen mindestens 15 Jahre alt sind. Außerdem können bis zu 30 % der Teilnehmenden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme noch 14 Jahre
alt sind, gefördert werden.
Dauer der Maßnahmen
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1-Tages-Maßnahmen (wenigstens sechs Arbeitsstunden)
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Mehrtagesmaßnahmen mit durchschnittlich 6-Stunden-Programm, jedoch
nicht länger als 14 Tage -
Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Abende
mit je 2 Stunden stattfinden.
Umfang der Förderung
Förderfähige Kosten sind:
- Fahrtkosten
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Raummieten
- Honorare und Referentenkosten für Externe
- Arbeits- und Hilfsmittel
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 100% des Fehlbetrags, bis zu einem Höchstbetrag von 110,00 € pro Teilnehmer*in.
Den Anträgen sind beizufügen:
- die Ausschreibung bzw. Einladung
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- Teilnehmerliste gemäß Formblatt
- eine Übersicht, aus der
▪ die Zielsetzung der Maßnahme
▪ der zeitliche Ablauf
▪ das jeweilige Arbeitsthema und die angewandten Methoden ersichtlich sind.
