Rahmenbedingungen
Allgemeine Richtlinien
Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, soweit nichts anderes bestimmt wird (siehe A. + F.).
- Der Landkreis Ansbach stellt dem Kreisjugendring Ansbach Geldmittel zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung, die nach dem Beschluss der Vollversammlung verteilt werden.
- Eine Aktivität kann nur einmal aus Mitteln des Landkreises gefördert werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
- Alle Anträge müssen auf dem Formblatt des Kreisjugendring Ansbach gestellt werden (Entsprechende Vordrucke werden kostenlos zur Verfügung gestellt). Voranfragen können formlos erfolgen.
- Aus den eingereichten Unterlagen muss sich ein klares Bild der Maßnahme ergeben.
- Belege sind in Kopie einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Belege leserlich sind. Aus dem Beleg muss der Verwendungszweck hervorgehen. Originalbelege werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht an den Antragsteller zurückgesandt.
- Alle Antragsteller/Zuschussnehmer sind gehalten, die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dazu gehört auch, andere Fördermöglichkeiten (z. B. durch den Bayerischen Jugendring, Bezirksjugendring
Mittelfranken, kommunale Träger) soweit wie möglich in Anspruch zu nehmen. - Der Fehlbetrag einer Maßnahme berechnet sich folgendermaßen:
Ausgaben minus Einnahmen minus nicht förderfähige Kosten = Fehlbetrag
Werden andere Zuschüsse eingenommen, so fließen diese nicht in die oben aufgeführte Berechnung des Fehlbetrags mit ein, es sei denn die Fördersumme übersteigt das Defizit, d.h. es darf sich durch die Förderung kein Gewinn ergeben. - Vor- und Nachtreffen sind im Rahmen der Abrechnung einer Maßnahme förderfähig. Förderfähige Kosten sind Verpflegungskosten, Fahrtkosten und Arbeits- und Hilfsmittel.
- Werden Fahrtkosten als Ausgaben eingereicht, so sind diese immer per Beleg nachzuweisen, bspw. Tankbeleg oder Auszahlungsquittung mit tatsächlichen Kilometern und Höhe der Erstattung pro km. Bei der Höhe der Erstattung pro km orientieren wir uns am Bayerischen Reisekostengesetz.
- Diese Richtlinien sind seit 1. Januar 1995 gültig (Zuschussrichtlinien des Kreisjugendring Ansbach - Stand: 11/2024).
- Zuletzt geändert auf der Herbstvollversammlung am 19.11.2024 in Ansbach
- Teilnehmer*innen werden bis max. 26 Jahren gefördert. Ausnahmen gelten für Richtlinie A und B, bei denen die Altersgrenze entfällt.
- Pro 6 Teilnehmenden wird eine Betreuungskraft gefördert soweit nicht anders bestimmt.
- Bei Maßnahmen mit einer Altersbeschränkung können angehende ehrenamtliche Mitarbeitende bis 18 Jahren als Teilnehmende bezuschusst werden. Diese sind in der Teilnehmendenliste zu Kennzeichnen. Pro Förderfähigen Mitarbeitenden kann eine angehende mitarbeitende Person bezuschusst werden.
- Ist in der Ausschreibung eine Altersbegrenzung oder sind Altersvorgaben angegeben, so werden nur die Teilnehmenden gefördert, die diesen Vorgaben entsprechen, beziehungsweise 1 Jahr älter/jünger sind.
- Teilnehmer*innen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
- Förderfähige Betreuer*innen werden wie Teilnehmer*innen gefördert. Haben 50% der Betreuer*innen eine gültige JuLeiCa oder eine vergleichbaren Qualifikation (eine Kopie ist vorzulegen), werden die Betreuer*innen mit JuLeiCa oder vergleichbarer Qualifikation mit 7,00 € pro Tag bezuschusst.
- Min. Teilnehmendenzahl einer Maßnahme liegt bei 6 Personen. Ausnahmen sind zu begründen. Gefördert werden ausschließlich Teilnehmer*innen
mit Wohnsitz im Lkr. Ansbach, soweit nichts anderes bestimmt wird (Siehe F.). - An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 10:00 Uhr am Anreisetag beginnt oder vor 17:00 Uhr am Abreisetag endet.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, die von Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen in Auftrag gegeben oder durchgeführt werden.
- Anträge sind spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme auf Formblatt in der Geschäftsstelle einzureichen. Sollten noch Unterlagen fehlen, so sind diese innerhalb der angegebenen Frist vollständig vorzulegen (Ausnahmen Richtlinie B und C).
