Richtlinie D: Geräte und Materialien

Die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen geeignete Geräte/Materialien anschaffen und warten, um ihre pädagogische Arbeit
wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten. Ausgenommen sind Verbrauchsgüter (z.B. Büro- oder Bastelmaterialien).

7 Personen bei einem Gruppenpädagogischen Spiel

Gefördert werden die Beschaffung und Wartung von Geräten und Materialien nach örtlichen Gegebenheiten.


Möglich ist z.B.:

  • Fachliteratur für die Jugendarbeit
  • Spielgeräte
  • Werkzeug (Scheren, Zangen usw.)
  • Technische Geräte (z.B. Beamer, Laptop, Kamera). Ein bezuschusstes technisches Gerät ist frühestens nach Ablauf von 3 Jahren wieder bezuschussbar
  • Spielmaterial (Brettspiele, Rollenspielkarten, Spielkonsole usw.)
  • Musikinstrumente und Liederhefte für die Gruppenarbeit
  • Gruppenzelte und Lagerzubehör
  • Leihgebühren für technische Geräte und Zelte, soweit sie nicht beim Kreisjugendring ausgeliehen werden, oder die entstehenden Kosten im Rahmen einer Maßnahmenförderung bezuschusst werden können.

Fördervoraussetzungen

  • Der Antragstellende muss zusichern, dass die beschafften Geräte und Materialien in seinen Besitz übergehen sowie vorrangig und überwiegend für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden.
  • Nicht gefördert werden Geräte/Materialien, die dem kommerziellen Einsatz dienen.

Höhe der Förderung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 600,00 € je Antragsteller und Jahr.
Geräte und Materialien mit einem Wert von über 1.800,00 € können nach schriftlicher Voranfrage an die Vorstandschaft höher gefördert werden. Der Mehrbetrag wird aufkommende Jahre angerechnet.

Verfahren

Die Anträge sind jeweils 8 Wochen nach Anschaffung / Rechnungsstellung vollständig vorzulegen.

Den Anträgen sind beizufügen:

  • Aufstellung aller Einnahmen (bspw. Spenden, andere Zuschüsse) und Ausga-
    ben
  • Belege in Kopie
  • Beschreibung und Verwendungszweck des  anzuschaffenden Gegenstandes
  • Standort des Gegenstandes sowie Angaben über die Verfügungsgewalt
  • Das Sammeln von Belegen ist möglich. Anträge müssen bis spätestens 01.10. eingehen.
  • Alle Anschaffungen, die nach dem 01.10. getätigt wurden, können im nächsten Jahr bezuschusst und eingereicht werden.