Richtlinie D: Geräte und Materialien
Die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen geeignete Geräte/Materialien anschaffen und warten, um ihre pädagogische Arbeit
wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten. Ausgenommen sind Verbrauchsgüter (z.B. Büro- oder Bastelmaterialien).
Gefördert werden die Beschaffung und Wartung von Geräten und Materialien nach örtlichen Gegebenheiten.
Möglich ist z.B.:
- Fachliteratur für die Jugendarbeit
- Spielgeräte
- Werkzeug (Scheren, Zangen usw.)
- Technische Geräte (z.B. Beamer, Laptop, Kamera). Ein bezuschusstes technisches Gerät ist frühestens nach Ablauf von 3 Jahren wieder bezuschussbar
- Spielmaterial (Brettspiele, Rollenspielkarten, Spielkonsole usw.)
- Musikinstrumente und Liederhefte für die Gruppenarbeit
- Gruppenzelte und Lagerzubehör
- Leihgebühren für technische Geräte und Zelte, soweit sie nicht beim Kreisjugendring ausgeliehen werden, oder die entstehenden Kosten im Rahmen einer Maßnahmenförderung bezuschusst werden können.
Fördervoraussetzungen
- Der Antragstellende muss zusichern, dass die beschafften Geräte und Materialien in seinen Besitz übergehen sowie vorrangig und überwiegend für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden.
- Nicht gefördert werden Geräte/Materialien, die dem kommerziellen Einsatz dienen.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 600,00 € je Antragsteller und Jahr.
Geräte und Materialien mit einem Wert von über 1.800,00 € können nach schriftlicher Voranfrage an die Vorstandschaft höher gefördert werden. Der Mehrbetrag wird aufkommende Jahre angerechnet.
Verfahren
Die Anträge sind jeweils 8 Wochen nach Anschaffung / Rechnungsstellung vollständig vorzulegen.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Aufstellung aller Einnahmen (bspw. Spenden, andere Zuschüsse) und Ausga-
ben - Belege in Kopie
- Beschreibung und Verwendungszweck des anzuschaffenden Gegenstandes
- Standort des Gegenstandes sowie Angaben über die Verfügungsgewalt
- Das Sammeln von Belegen ist möglich. Anträge müssen bis spätestens 01.10. eingehen.
- Alle Anschaffungen, die nach dem 01.10. getätigt wurden, können im nächsten Jahr bezuschusst und eingereicht werden.
