Richtlinie G: offene Angebote

Jugendorganisationen sollen dabei unterstützt werden, Maßnahmen und Veranstaltungen durchzuführen, die sich über das Verbandsinteresse hinaus an alle Kinder- und Jugendlichen richten.

Clown hebt den Daumen hoch und lächelt in die Kamera

Gefördert werden bspw. Aktivitäten wie

  • medienpädagogische Maßnahmen
  • Kinder- und Jugendkulturarbeit
  • Spiel- und Sportangebote
  • Aktivitäten im Rahmen eines örtlichen Ferienprogramms

Fördervoraussetzungen

  • Für die Maßnahme muss speziell geworben bzw. eingeladen werden z.B. über Presse, Mitteilungsblatt, Handzettel, Soziale Medien.
  • Die Maßnahme darf nicht im Rahmen der normalen Gruppenarbeit stattfinden.
  • Die Maßnahme darf nicht allein der Mitgliederwerbung dienen, sondern muss über das verbandsspezifische Interesse hinausgehen.
  • Gefördert werden Abend-, Tages-, Wochenend- und Mehrtagesveranstaltungen ohne Übernachtung

Umfang der Förderung

Förderfähige Kosten

 

  • Fahrtkosten (bis zu 250 km einfache Strecke; Ausnahmen sind zu begründen)
  • Raummieten
  • Honorare (einschließlich Verpflegung)
  • Arbeits- und Hilfsmittel (ohne Verpflegung*)
    *Bei Veranstaltungen, bei denen das Kochen bzw. Essen ein zentrales Thema ist, gelten Lebensmittel als Arbeits- und Hilfsmittel und sind in dem Fall auch förderfähig.


Höhe der Förderung


Fehlbetrag der Maßnahme     Fördersumme in % vom Fehlbetrag
Bis 275,00 €                         = 100%
275,00 – 688,00 €                = 75%
688,00 – 1.100,00 €             = 50%
Über 1.100,00 €                   = 30%


Den Anträgen sind beizufügen:

  • Ausschreibung/Einladung
  • Kurzbericht über das durchgeführte Programm
  • Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
  • Teilnehmerzahl