Richtlinie G: offene Angebote
Jugendorganisationen sollen dabei unterstützt werden, Maßnahmen und Veranstaltungen durchzuführen, die sich über das Verbandsinteresse hinaus an alle Kinder- und Jugendlichen richten.
Gefördert werden bspw. Aktivitäten wie
- medienpädagogische Maßnahmen
- Kinder- und Jugendkulturarbeit
- Spiel- und Sportangebote
- Aktivitäten im Rahmen eines örtlichen Ferienprogramms
Fördervoraussetzungen
- Für die Maßnahme muss speziell geworben bzw. eingeladen werden z.B. über Presse, Mitteilungsblatt, Handzettel, Soziale Medien.
- Die Maßnahme darf nicht im Rahmen der normalen Gruppenarbeit stattfinden.
- Die Maßnahme darf nicht allein der Mitgliederwerbung dienen, sondern muss über das verbandsspezifische Interesse hinausgehen.
- Gefördert werden Abend-, Tages-, Wochenend- und Mehrtagesveranstaltungen ohne Übernachtung
Umfang der Förderung
Förderfähige Kosten
- Fahrtkosten (bis zu 250 km einfache Strecke; Ausnahmen sind zu begründen)
- Raummieten
- Honorare (einschließlich Verpflegung)
- Arbeits- und Hilfsmittel (ohne Verpflegung*)
*Bei Veranstaltungen, bei denen das Kochen bzw. Essen ein zentrales Thema ist, gelten Lebensmittel als Arbeits- und Hilfsmittel und sind in dem Fall auch förderfähig.
Höhe der Förderung
Fehlbetrag der Maßnahme Fördersumme in % vom Fehlbetrag
Bis 275,00 € = 100%
275,00 – 688,00 € = 75%
688,00 – 1.100,00 € = 50%
Über 1.100,00 € = 30%
Den Anträgen sind beizufügen:
- Ausschreibung/Einladung
- Kurzbericht über das durchgeführte Programm
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- Teilnehmerzahl
