Barrierefreiheitserklärung

Der Kreisjugendring Ansbach ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.kjr-ansbach.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2 Ältere Inhalte können noch fehlende Linktexte enthalten, der Aufwand alle älteren Einträge zu aktualisieren stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3  Die Farben sind Teil des jeweiligen CI, die Umstellung aller Elemente und des CI auf andere Farben stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar und wird beim nächsten Redesign berücksichtigt.
  • Es gibt eine Seite ohne Titel. | WCAG: 2.4.2 
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2 Ältere Inhalte können noch fehlende oder doppelte Beschriftung für iframes enthalten, der Aufwand alle älteren Einträge zu aktualisieren stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente, deren Beschriftungen bereits vergeben sind. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2 Ältere Inhalte können noch fehlende oder doppelte Beschriftung für iframes enthalten, der Aufwand alle älteren Einträge zu aktualisieren stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria- hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2 Ältere Inhalte können noch Elemente mir Aria-hidden und Fokussierbarkeit enthalten, der Aufwand alle älteren Einträge zu aktualisieren stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • Auf allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1 Ältere Inhalte können noch fehlende Beschriftungen enthalten, der Aufwand alle älteren Einträge zu aktualisieren stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.