Richtlinie E: Jugendbildungsmaßnahmen
Jugendbildungsmaßnahmen sollen jungen Menschen helfen, ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse frei zu entfalten und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.
Die Inhalte der förderfähigen Bildungsaufgaben erstrecken sich auf den politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, soweit sie dem Ziel der Förderung nach Ziffer 1 dienen. Den Jugendlichen werden dabei Lernfelder angeboten, in denen sie ihre eigene Situation und die sie bestimmenden inneren und äußeren Faktoren erfahren und ihr eigenes Verhalten überprüfen können. In diesem Bemühen werden sie durch die Vermittlung von Infor-
mationen und Erfahrungen sowie durch die Beratung von Fachkräften unterstützt. Jeder Bildungsmaßnahme muss eine vom Träger erarbeitete Zielvorstellung zu Grunde liegen, die in geeigneter Weise umgesetzt wird, auch unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit. Bei der Zielvorstellung soll auf Wünsche und Anregungen der Teilnehmenden eingegangen werden.
Fördervoraussetzungen
Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn
- Die Maßnahme allen Jugendlichen offen steht.
- eine methodisch aufbereitete Zielkonzeption zugrunde liegt
- Die Maßgaben der „Allgemeinen Richtlinien" erfüllt sind
Nicht gefördert werden
- Bspw. touristische Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Kundgebungen, die laufende Arbeit von örtlichen Gruppen bzw. Einrichtungen, geschlossene Treffen von Chören, Orchestern, sowie schul- und berufsqualifizierende Aus- und Fortbildungen.
Zuwendungen können beantragt werden für
- 1-Tagesmaßnahmen (mindestens 6-Stunden-Programm)
- Mehrtagesmaßnahmen mit durchschnittlich 6-Stunden-Programm, jedoch nicht länger als 14 Tage
- Seminarreihen, wovon innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Abende mit je 2 Stunden durchzuführen sind.
Umfang der Förderung
Förderfähige Kosten
- Fahrtkosten
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Raummieten
- Honorare und Referentenkosten an Externe
- Arbeits- und Hilfsmittel
Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt 11,00 € je Tag und Teilnehmer*in einschließlich förderfähiger Betreuer*innen oder bis zu 60% der Gesamtkosten. Pro Seminarabend beträgt der Zuschuss 4,40 € für jede*n Teilnehmer*in einschließlich förderfähiger Betreuer*innen. Der Zuschuss darf d
Den Anträgen sind beizufügen:
- die Ausschreibung bzw. Einladung
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- Teilnehmerliste gemäß Formblatt
- eine Übersicht, aus der
- die Zielsetzung der Maßnahme
- der zeitliche Ablauf
- das jeweilige Arbeitsthema und die angewandten Methoden ersichtlich sind.
- Siehe auch Beispieltabelle...
Anträge, die nicht fristgemäß angemeldet sind, können mit max. 150,00 € bezuschusst werden.
