Grundförderung: Ehrenamt
Die Förderung soll ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit dienen. Die Förderung kommt dem ehrenamtlich Mitarbeitenden persönlich zu.
Fördervoraussetzungen
- Mindestens sieben Monate aktive und regelmäßige Mitarbeit im aktuellen Haushaltsjahr bei einem Mitgliedsverband des Kreisjugendrings Ansbach.
- Inhaber*in einer gültigen Jugendleiterkarte.
- Antragsteller arbeitet nicht (egal in welcher Form) hauptberuflich im Bereich der Kinder und Jugendarbeit
Höhe der Förderung
Die Vollversammlung des Kreisjugendringes beschließt im Haushaltsansatz einen angemessenen Betrag für die „Grundförderung Ehrenamt". Dieser Gesamtbetrag wird anteilig auf die eingegangenen Anträge verteilt. Als Höchstgrenze gilt jedoch pro Antragsteller 55,00 €.
Verfahren
Der*die ehrenamtliche Jugendleiter*in stellt beim Kreisjugendring Ansbach einen Antrag auf Formblatt. Dieser geht dem KJR bis 1. Dezember des lfd. Kalenderjahres zu.
Bewilligung
Die Grundförderung wird ausschließlich auf das Privatkonto des Jugendleiters überwiesen. Ein Bewilligungsschreiben für den Betrag ergeht nicht.
