Richtlinie F - Freizeitmaßnahmen
Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmer*innen ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.
Gefördert werden kurz- und längerfristige Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung. Auf Wünsche und Anregungen der Teilnehmenden soll eingegangen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsteller muss der Veranstalter der Maßnahme sein.
Bei Anträgen von Jugendorganisationen im Sinne des Bayerischen Jugendrings aus angrenzenden Landkreisen werden die Teilnehmenden aus dem Landkreis Ansbach im üblichen Rahmen bezuschusst.
Bei Anträgen von Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendrings Ansbach werden Teilnehmer*innen die nicht im Landkreis Ansbach wohnen bis zu 10% von der gesamten Teilnehmendenzahl mitgefördert (Dezimalstellen werden auf ganze Zahlen abgerundet). Übersteigt die Anzahl der Teilnehmenden mit einem Wohnsitz außerhalb des Landkreises Ansbach die Grenze von 10 % der Gesamt-Teilnehmendenzahl, so ist ein weiterer Antrag bei einem Jugendring aus einem anderen Gebiet zu stellen.
Fördervoraussetzungen
- Die Zielsetzung der Maßnahme muss einen deutlichen Freizeitcharakter haben (mehr als 50% des Tagesprogramms). Keinen Zuschuss für bspw. Trainings-lager, Kommunion-/ Firm-/ Konfirmationvorbereitung, Wettkämpfe usw.
- Die Maßnahmen müssen mindestens zwei volle Tage und sollen höchstens 21 Tage dauern.
- Kurzfristige Maßnahmen bis zu 3 Tagen dürfen nur im Umkreis von 150 km stattfinden (Ausnahmen sind zu begründen).
Umfang der Förderung
Förderfähige Kosten sind:
- Fahrtkosten
- Verpflegung und Übernachtung
- Raummieten
- Honorare und Referentenkosten für Externe
- Arbeits- und Hilfsmittel
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 4,00 € pro Tag und Teilnehmer*in einschließlich förderfähiger Betreuer*innen. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen
Den Anträgen sind beizufügen:
- Die Ausschreibung bzw. Einladung
- Programmtabelle aus der das tatsächlich durchgeführte Programm und der zeitliche Ablauf hervorgeht.
- Teilnehmerliste gemäß Formblatt
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
