Richtlinie C: Renovierung und Ausstattung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit
Jugendorganisationen sollen dabei unterstützt werden, die von ihnen genutzten Einrichtungen auf einem zeitgemäßen, baulichen, funktionalen und ökologischen
Standard zu erhalten bzw. auf einen solchen zu bringen. Damit soll erreicht werden, dass die notwendigen Räumlichkeiten sowohl in qualitativ als auch quantitativ ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Gefördert werden die entstehenden Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung von bestehenden Jugendräumen und Jugendheimen und zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten für diesen Zweck.
Fördervoraussetzungen
Der Zuschussempfänger übernimmt mit der Annahme des Zuschusses die Verpflichtung, die geförderten Räumlichkeiten fünf Jahre nach Fertigstellung vorrangig und
überwiegend für Zwecke der Jugendarbeit zu nutzen.
Umfang der Förderung
Renovierungsmaßnahmen:
- Förderfähig sind die Aufwendungen für z.B. Maurer-, Elektro-, Maler-, Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Installationen.
Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt 40 % der angefallenen Kosten, höchstens jedoch 3.300,00 € je Antragsteller innerhalb von 5 Jahren.
Ausstattung
Förderfähig ist die Anschaffung von Mobiliar z.B. Tischen, Stühlen, Regalen, Schränken, Lampen, Vorhängen.
Der Zuschuss beträgt 40 % der angefallenen Kosten, höchstens jedoch 3.300,00 € je Antragsteller innerhalb von 5 Jahren.
Verfahren
Vorantrag:
Alle geplanten Maßnahmen, die im kommenden Haushaltsjahr durchgeführt oder fertiggestellt werden, sind der Vorstandschaft formlos bis 01.10. des laufenden Haushaltsjahres zu melden, da die Mittel sonst nicht mehr in den Haushalt eingeplant werden können. Diese Meldung muss eine Kurzbeschreibung und Kostenschätzung beinhalten.
Zuschussantrag:
Die Anträge sind bis 01.11. des Jahres der Fertigstellung auf Formblatt einzureichen. Verschiebungen sind nur einmalig möglich und müssen bis zum 01.10. des Jahres in
dem die Fertigstellung geplant war, eingereicht werden.
Die Anträge sind innerhalb der angegebenen Frist vollständig vorzulegen.
Den Anträgen sind beizufügen:
- Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- Beschreibung und Begründung der ausgeführten Arbeiten bei Renovierung bzw. des Verwendungszweck bei Ausstattung
Anträge, die nicht fristgemäß angemeldet sind, können mit max. 150,00 € bezuschusst werden.
